

Pascal Stückemann
Steuerberater
Der Traum von der eigenen Praxis beginnt für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oft mit dem Kauf einer bestehenden Praxis und mit einem Preisschild, das erst einmal schlucken lässt. Vor allem in begehrten Gebieten werden für eine psychotherapeutische Praxis mit Kassensitz (KV-Zulassung) inzwischen hohe fünf- bis sechsstellige Summen aufgerufen.
Die gute Nachricht: Du bleibst auf diesen Kosten nicht zwingend sitzen. Wenn man es richtig anstellt, kann sich das Finanzamt an deiner Investition beteiligen. Das Zauberwort heißt "Chancenpaket". In diesem Artikel zeige ich dir, wie du den Kaufpreis steuerlich geltend machst und welche Fallstricke du im Kaufvertrag unbedingt vermeiden solltest.
Das Problem: Der isolierte Kassensitz und die Steuer
Bevor wir zur Lösung kommen, müssen wir kurz klären, warum das Finanzamt bei Kassensitzen oft erst einmal "Nein" zur Abschreibung sagt.
Grundsätzlich gilt im Steuerrecht: Abschreiben (also steuermindernd geltend machen) kannst du nur Dinge, die sich mit der Zeit abnutzen (wie ein Computer oder Büromöbel). Ein Kassensitz an sich gilt für das Finanzamt aber als ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut. Die Logik dahinter: Die Zulassung verfällt nicht, sie verliert theoretisch nicht an Wert und besteht grundsätzlich fort.
Die Folge: Kaufst du isoliert nur den Sitz, musst du den Kaufpreis voll bezahlen, kannst ihn aber nicht als Betriebsausgabe abziehen.
Die Lösung: Das "Chancenpaket" (Praxiswert)
Hier liegt der entscheidende Hebel, den der Bundesfinanzhof (BFH) bietet. Die steuerliche Ausgangslage verbessert sich oft deutlich, wenn du nicht isoliert den Sitz, sondern eine ganze Praxis übernimmst.
Gehen wesentliche wertbildende Faktoren wie unter anderem der Patientenstamm, der Standort, die Organisation und der Umsatz auf dich über, stehen die Chancen gut, dass wir hier von einem sogenannten 'Chancenpaket' sprechen können. Dies ist zwar kein Automatismus für die Abschreibung, aber die Argumente für eine steuerliche Anerkennung sind damit weitaus stärker als beim reinen Sitzkauf.
Das Finanzamt sieht den Kassensitz dann nicht mehr als isoliertes Wirtschaftsgut, sondern als einen untrennbaren Teil des Praxiswertes (Goodwill). Der Sitz ist quasi der "Türöffner", der es dir ermöglicht, die Chancen der Praxis (Umsatz und Gewinn) zu nutzen.
Der Vorteil: Der Praxiswert ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Und das bedeutet: Du kannst ihn abschreiben!
So funktioniert die Abschreibung
Wenn dir der Nachweis gelingt, dass du ein solches Chancenpaket erworben hast, kannst du den Kaufpreis für den ideellen Wert der Praxis (also alles, was nicht greifbares Inventar ist) über die Nutzungsdauer abschreiben.
Die Dauer: In der Regel geht man bei einer Einzelpraxis von einer Abschreibungsdauer von 3 bis 5 Jahren aus.
Der Effekt: Hast du beispielsweise 60.000 € für den Praxiswert (inkl. Sitz) gezahlt, kannst du bei 5 Jahren Laufzeit jedes Jahr 12.000 € als Betriebsausgabe ansetzen. Das senkt deine Steuerlast spürbar und sorgt dafür, dass du liquide bleibst.
Gestaltungstipps für den Kaufvertrag
Damit das Finanzamt dieses "Chancenpaket" auch anerkennt, muss der Kaufvertrag sauber formuliert sein. Drei Punkte sind dabei essenziell:
Ganze Praxis statt nur Sitz: Es muss klar sein, dass du eine laufende Praxis übernimmst (inkl. Patientenkartei, Ruf, Organisation) und nicht nur die bloße Berechtigung zur Abrechnung.
Praxisidentität wahren: Die Praxis muss von dir erkennbar fortgeführt werden. Wer alles komplett ändert und faktisch nur den Sitz nutzt, riskiert die Abschreibung.
Gesamtpreis bilden: Ein häufiger Fehler ist, im Vertrag Preise für „Sitz“ und „Rest“ separat auszuweisen. Ein Gesamtpreis für den immateriellen Praxiswert unterstreicht die Einheit des Chancenpakets.
Fazit: Klare Vertragsgestaltung spart Steuern
Der Kauf eines Kassensitzes ist eine riesige Investition. Ob sie dich steuerlich belastet oder entlastet, entscheidet sich oft schon bei der Formulierung des Kaufvertrags. Wenn du das Prinzip des "Chancenpakets" nutzt, kann aus dem teuren Sitz eine wertvolle Abschreibungsposition werden.
Hast du Fragen zum Praxiskauf? Melde dich gerne direkt bei mir. Wir unterziehen deinen Vertragsentwurf einer steuerlichen Prüfung und sorgen dafür, dass du finanziell auf der sicheren Seite startest.
Hinweis & Haftungsausschluss: Dieser Blogartikel dient lediglich der allgemeinen Information und kann eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen. Die steuerliche Gesetzgebung und Rechtsprechung unterliegen ständigen Änderungen. Obwohl ich diesen Artikel mit größter Sorgfalt erstellt habe, übernehme ich keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
Von Pascal Stückemann | Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) | Stand: Januar 2026

